Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung :: InsVV

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 Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung - InsVV

Die InsVV (Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung) regelt die Höhe der Vergütung. Sie beträgt seit neuestem mindestens EUR 1.000 (§ 2 Abs. 2 InsVV). Die Vergütung ist von der Insolvenzmasse abhängig. Dies sieht die Staffelung in § 2 Abs. 1 InsVV vor. Von den ersten EUR 25.000 werden in der Regel 40 % an den Insolvenzverwalter gehen. Dies entspricht bei einer Summe von 25.000, dass der Insolvenzverwalter 10.000 Euro verdient. Hier finden sie die gesamte Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV).

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05.11. Echo Münster: Wege aus der Unternehmerkrise: Sich von schwierigen Zeiten nicht entmutigen lassen

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[05.11.2009 | ECHO] - Link zum Originaltext

Mut zur Gründung: Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht aufgeben, sondern weitermachen. So lautete der Tenor in der Volkshochschule Münster. Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) hatte in Kooperation mit Frauen & Beruf Münster e.V. zum Vortragsabend „Hinter´m Horizont geht´s weiter“ geladen.

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5.11. Westfälische Nachrichten: Nach der Pleite ein neuer Versuch

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Geschrieben von Gabriele Hillmoth, Münster: Link zum Originaltext

Münster - Gescheiterte Unternehmer? Ein Tabuthema. Viele wollen nicht über ihre Krise reden. Titus Dittmann aus Münster ist in dieser Gruppe ein Exot. „Unternehmer wie der 59-Jährige sind selten“, sagte Peter Kranzusch vom Institut für Mittelstandsforschung in Bonn. Auch Anne Koark nahm kein Blatt vor den Mund. Die Engländerin schlidderte nach dem 11. September und dem Irakkrieg in die Insolvenz, beschreibt sich selbst als Pleitier - und schrieb darüber erfolgreich ein Buch.

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26.10. Anne Koark im Bayrischen Fernsehen in der Sendung Lebenslinien

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 Lebenslinien 

Anne im Gegenwind

Im Sommer 2009 feiert Anne mit ihren beiden Söhnen und vielen Freunden ein großes Fest. Endlich ist sie wieder frei - frei von Schulden. Sechs Jahre lang hat sie hart gearbeitet und dennoch am Existenzminimum gelebt.

Weitere Informationen

   

Insolvenzen im 1. Halbjahr & Juni 2009

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Pressemitteilung Nr.334 vom 09.09.2009

15% mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2009

WIESBADEN – Im ersten Halbjahr 2009 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 16 142 Insolvenzen von Unternehmen und 48 284 von Verbrauchern. Insgesamt registrierten die Gerichte in diesem Zeitraum 78 846 Insolvenzen. Ein Vergleich dieser Zahlen mit dem Vorjahreszeitraum würde die tatsächliche Entwicklung nicht korrekt widerspiegeln, da von nordrhein-westfälischen Gerichten im ersten Quartal 2008 Insolvenzfälle des Jahres 2007 nachgemeldet wurden. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre lässt sich aber die Entwicklung für Deutschland insgesamt auch anhand der Ergebnisse der übrigen 15 Bundesländer darstellen. Ohne Nordrhein-Westfalen stieg im ersten Halbjahr 2009 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 14,8%, die Verbraucherinsolvenzen nahmen dagegen um 2,6% ab. Die Gesamtzahl der Insolvenzen lag gegenüber dem ersten Halb­jahr 2008 um 0,9% höher.

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